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Reisebedingungen für Pauschalangebote der Moselregion Traben-Trarbach Kröv
Sehr geehrter Gast,
wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages,
den Sie - nachstehend „Reisender“ oder „Kunde“ - mit Tourismuszweckverband Moselregion Traben-Trarbach Kröv nachstehend „MTK“ abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese
Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der MTK. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für
Verträge über Unterkunftsleistungen, bzw. deren Vermittlung. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB
(Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus:
1. Vertragsschluss
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch,
schriftlich, per Fax, per E-Mail erfolgen kann, bietet der
Kunde der MTK den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Grundlage seines Angebots sind die Reisebeschreibung, diese
Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen in
der Buchungsgrundlage (Katalog, Gastgeberverzeichnis, Internet),
soweit diesem dem Kunden vorliegen.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung
(Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter
dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben
zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung auf einem
dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht,
die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern,
dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist,
z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende
nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach
Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss
in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder
außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Soweit die MTK die Möglichkeit einer verbindlichen Buchung
im Wege des elektronischen Vertragsabschlusses über
eine Internetplattform anbietet, gilt für diesen Vertragsabschluss:
a) Der Online-Buchungsablauf wird dem Kunden durch entsprechende
Hinweise erläutert. Als Vertragssprache steht ausschließlich
die deutsche Sprache zur Verfügung.
b) Der Kunde kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm
im Buchungsablauf erläutert wird, jederzeit einzelne Angaben
korrigieren oder löschen oder das gesamte Online-Buchungsformular
zurücksetzen.
c) Nach Abschluss der Auswahl der vom Kunden gewünschten
Reiseleistungen und der Eingabe seiner persönlichen Daten
werden die gesamten Daten einschließlich aller wesentlichen
Informationen zu Preisen, Leistungen, gebuchten Zusatzleistungen
und etwa mit gebuchten Reiseversicherungen angezeigt.
Der Kunde hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu verwerfen
oder neu durchzuführen.
d) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet
der Kunde MTK den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Die Betätigung dieses Buttons führt demnach im Falle des
Zugangs einer Buchungsbestätigung durch MTK zum Abschluss
eines zahlungspflichtigen Reisevertrages. Durch die Vornahme
der Onlinebuchung und die Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig
buchen“ wird keine Anspruch des Kunden auf das Zustandekommens
eines Reisevertrages begründet. MTK ist frei
in der Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots (der
Buchung) des Kunden.
e) Soweit keine Buchungsbestätigung in Echtzeit erfolgt, bestätigt
die MTK dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg
den Eingang der Buchung. Diese Eingangsbestätigung stellt
noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen
Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend
dem Buchungswunsch des Kunden.
f) Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung
beim Kunden zu Stande, welche die MTK dem Kunden
in der im Buchungsablauf angegebenen Form per E-Mail, per
Fax oder per Post übermittelt.
1.4 Weicht die Buchungsbestätigung der MTK von der Buchung
des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot der MTK vor, an welches
dieser 7 Tage ab dem Datum der Buchungsbestätigung
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses geänderten
Angebots zu Stande, soweit der Kunde die Annahme
dieses Angebots durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung
oder Restzahlung erklärt. Entsprechendes gilt, wenn die MTK
dem Kunden ein Angebot in Textform für eine Pauschale unterbreitet
hat.
1.5 Die von MTK gegebenen vorvertraglichen Informationen
über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis
und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die
Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel
250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht
Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen
den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.6 MTK weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften
(§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen
nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz
(Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst
versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk,
Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein
Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts
und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht
gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 8). Ein Widerrufsrecht
besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach §
651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden
ist.
2. Leistungen
2.1 Die von der MTK geschuldeten Leistungen ergeben sich
ausschließlich aus dem In¬halt der Buchungsbestätigung in
Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung
des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher,
in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hin¬weise und Erläuterungen.
2.2 Reisevermittler und Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsbetriebe,
sind von der MTK nicht bevollmächtigt, Zusicherungen
zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über
die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen
oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten
Inhalt des Reisevertrages abändern.
2.3 Angaben in Hotelführern, Prospekten und ähnlichen Verzeichnissen,
insbesondere auch in Hausprospekten der Unterkunftsgastgeber,
die nicht von der MTK herausgegeben werden,
sind für die MTK und deren Leistungspflicht nicht verbindlich,
soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem
Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht
wurden.
3. Anzahlung/Restzahlung
3.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf
den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern
oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag
besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen
und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer,
verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und
nach Übergabe eines Sicherungsscheines ist eine Anzahlung zu
leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit
im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung
vermerkt ist, 20% des Reisepreises.
3.2 Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig,
falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, der
Sicherungsschein übergeben ist und soweit feststeht, dass die
Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. dieser Bedingungen genannten
Gründen abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer
als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort
zahlungsfällig.
3.3 Abweichend von der Regelung in Ziffer 3.1 und 3.2 entfällt
die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins, falls
die vertraglichen Leistungen keine Beförderung von und zum
Urlaubsort beinhalten und vereinbart und in der Buchungsbestätigung
vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis erst nach
Reiseende vor Ort (Beendigung der Pauschalreise) zu bezahlen
ist.
3.4 Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht
des Kunden besteht und die MTK zur Erbringung der vertraglichen
Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:
a) Leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung bei Vorliegen
der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig
zu den vereinbarten Terminen, so ist MTK berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisegast
mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu
belasten. Diese Rechte stehen MTK nicht zu, wenn der Reisegast
den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein
Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen
bzw. Übergabe der Reiseunterlagen.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
4.1 Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise
zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung
von Missverständnissen in Textform zu erklären. Stichtag ist der
Eingang der Rücktrittserklärung bei der MTK oder beim Reisevermittler.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so verliert MTK den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
kann MTK eine angemessene Entschädigung verlangen,
soweit der Rücktritt nicht von MTK zu vertreten ist. MTK kann
keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort
oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung der
Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort
erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar
und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von
MTK unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten
vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen
worden wären.
4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis
abzüglich des Werts der von MTK ersparten Aufwendungen
sowie abzüglich dessen, was MTK durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen
des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der
Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen
unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der
Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung
der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und
des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der
jeweiligen Stornostaffel berechnet:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn
10 % des Reisepreises
vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn
20 % des Reisepreises