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Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen der Gastgeber in der Moselregion
Traben-Trarbach Kröv
Sehr geehrter Gast,
die MOSELREGION Traben-Trarbach Kröv nachstehend „MTK“ abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von Gastgebern und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und
Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, in (Kommune/Region) entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam
vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften
das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der MTK. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung der MTK; Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen
1.1 Für alle Vertragsabschlüsse gilt:
a) Die MTK ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw.
Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge,
Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit
sie dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet
ist.
b) Soweit die MTK Leistungen der Gastgeber (Unterkunft, Verpflegung
und eigene Nebenleistungen des Gastgebers) vermittelt,
die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen
des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches
Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder
der MTK selbst darstellen noch als solches beworben werden
hat die MTK lediglich die Stellung eines Vermittlers.
c) Die MTK hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers bzw.
Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen
Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für
ein Angebot verbundener Reiseleistungen der MTK vorliegen.
d) Unbeschadet der Verpflichtungen der MTK als Anbieter verbundener
Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich
vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung
im Falle einer Inkassotätigkeit der MTK) und
der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen
Verpflichtungen ist die MTK im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen
nach b) oder c) weder Reiseveranstalter noch
Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden
Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben
des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung
selbst sowie für Leistungsmängel.
1.2 Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit
wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Unterkünften,
bei denen Buchungsgrundlage das von der MTK herausgegebene
Gastgeberverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage
der entsprechenden Angebote im Internet.
1.3 Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast im Einzelfall
andere Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder
Regelungen, die von den nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen
abweichen oder diese ergänzen.
über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis
und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die
Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel
250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht
Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen
den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern
2.1 Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener
unverbindlicher Auskunft des Gastgebers über
seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit, dem Gastgeber
den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich
an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft
und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage
(z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen),
soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
2.2 Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen
Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch,
per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
2.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung
(Buchungsbestätigung) des Gastgebers oder der MTK als dessen
Vertreter zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten
Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen
für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind.
2.4 Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der
Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften
(§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen,
die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails, über
Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) o.ä.) abgeschlossen
wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die
gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von
Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6. dieser
Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch,
wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen worden ist.
2.5 Im Regelfall wird der Gastgeber bei mündlichen oder
telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Die Rechtswirksamkeit
des Gastaufnahmevertrages hängt bei solchen Buchungen
jedoch nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der
Buchungsbestätigung ab.
2.6 Soweit der Gastgeber, bzw. die MTK als dessen Vermittler
die Möglichkeit einer verbindlichen Buchung und Vermittlung
der Unterkunft im Wege des elektronischen Vertragsabschlusses
über eine Internetplattform anbietet, gilt für diesen Vertragsabschluss:
a) Der Online-Buchungsablauf wird dem Kunden durch entsprechende
Hinweise erläutert. Als Vertragssprache steht ausschließlich
die deutsche Sprache zur Verfügung.
b) Der Kunde kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm
im Buchungsablauf erläutert wird, jederzeit einzelne Angaben
korrigieren oder löschen oder das gesamte Online-Buchungsformular
zurücksetzen.
c) Nach Abschluss der Auswahl der vom Kunden gewünschten
Unterkunftsleistungen und der Eingabe seiner persönlichen
Daten werden die gesamten Daten einschließlich aller wesentlichen
Informationen zu Preisen, Leistungen, gebuchten Zusatzleistungen
und etwa mit gebuchten Reiseversicherungen angezeigt.
Der Kunde hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu
verwerfen oder neu durchzuführen.
d) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet
der Kunde dem Gastgeber den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages
verbindlich an. Die Betätigung dieses Buttons führt
demnach im Falle des Zugangs einer Buchungsbestätigung
durch den Gastgeber oder die MTK als Vermittler innerhalb der
Bindungsfrist zum Abschluss eines zahlungspflichtigen Gastaufnahmevertrages.
Durch die Vornahme der Onlinebuchung und
die Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ wird
kein Anspruch des Kunden auf das Zustandekommens eines
Gastaufnahmevertrages begründet. Der Gastgeber ist frei in der
Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots (der Buchung)
des Kunden.
e) Soweit keine Buchungsbestätigung in Echtzeit erfolgt, bestätigt
der Gastgeber oder die MTK als Vermittler dem Kunden
unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang der Buchung.
Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung
dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen
des Gastaufnahmevertrages entsprechend dem Buchungswunsch
des Kunden.
f) Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der
Buchungsbestätigung beim Kunden zu Stande, welche der
Gastgeber bzw. die MTK als Vermittler dem Kunden in der im
Buchungsablauf angegebenen Form per E-Mail, per Fax oder per
Post übermittelt.
2.7 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der
Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung,
Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme
der Unterkunft erklärt.
2.8 Reisevermittler und Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen
zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages
abändern, über die vertraglich vom Gastgeber zugesagten
Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunfts-
und Leistungsbeschreibung des Gastgebers stehen.
2.9 Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die
nicht von der MTK oder dem Gastgeber herausgegeben werden,
sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht
verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung
mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers
gemacht wurden.
3. Unverbindliche Reservierungen
3.1 Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er
kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher
Vereinbarung mit der MTK oder dem Gastgeber
möglich.
3.2 Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich
vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 2. (Vertragsschluss)
dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für
den Gastgeber und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen
Vertrag.
3.3 Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart,
so wird die gewünschte Unterkunft für den Gastgeber verbindlich
zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt
frei gehalten. Der Gast hat bis zu diesem Zeitpunkt der MTK,
bzw. dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung
als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden
soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere
Benachrichtigungspflicht der oder des Gastgebers. Erfolgt die
Mitteilung fristgerecht, so kommt mit deren Zugang beim Gastgeber
ein für diesen und den Gast rechtsverbindlicher Gastaufnahmevertrag
zu Stande.
4. Preise und Leistungen, Umbuchungen
4.1 Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und
schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten
ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben
ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können
Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete
Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl-
und Zusatzleistungen.
4.2 Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich
ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung
mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung
sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber
ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber
wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich
zu treffen.
4.3 Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich der Unterkunftsart,
des An- und Abreisetermins, der Aufenthaltsdauer, der Verpflegungsart,
bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen
ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch
besteht, kann der Gastgeber ein Umbuchungsentgelt
von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht,
wenn die Änderung nur geringfügig ist.
5. Zahlung
5.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich
nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und
in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere
Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte
Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten
und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und
an den Gastgeber zu bezahlen.
5.2 Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung
verlangen. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart
ist, 15% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und
gebuchter Zusatzleistungen.
5.3 Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck
sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen und EC-Kar-